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EU-Richtlinie Elektromagnetische Felder – Stichtag 1. Juli 2016

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die EU-Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern bis zum 1. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen. Die RiLi 2013/35/EU definiert Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherzeit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) und soll dabei unnötige Belastungen und Kosten – insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe – vermeiden. Auch wenn an den meisten Arbeitsplätzen mit EMF die elektrischen bzw. elektromagnetischen Feldern so gering sind, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, so müssen Beschäftigte mit besonderem Risiko wie Implantatträger immer beachtet werden. Bei Arbeitsplätzen mit starken EM-Feldern (z.B. Schweißen, Magnetresonanztherapie) ist eine Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation notwendig, zudem sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Konkret haben EU-Mitgliedsstaaten hierfür Zeit bis zum 1. Juli 2016. Im Zuge der Umsetzung soll in Deutschland die geltende Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 15 bzw. die dazugehörige DGUB Regel 103-013 durch eine Verordnung der Regierung und ein konkretisierendes Technisches Regelwerk aufgehoben werden.
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