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Auswahl einer Verriegelungseinrichtung nach EN ISO 14119

In diesem Teil über den Umgang mit Normen werden wir nun etwas detaillierter auf die EN ISO 14119 eingehen. Diese Norm beschäftigt sich mit Verriegelungseinrichtungen, etwas landläufiger also Sicherheitsschaltern, an Schutzeinrichtungen. Diese sind sowohl mit als auch ohne Zuhaltungseinrichtung verfügbar.

Eine Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung nach dem Öffnen der Schutztür nicht rechtzeitig beseitigt werden kann, bevor der Bediener die Gefahrenstelle erreicht. Um das zu ermitteln, gibt die Norm eine einfache und klare Anweisung: Es muss die Zeit bis zur Beseitigung der Gefährdung bestimmt werden.

 

Die Bestimmung der Zeit ist normativ festgelegt

Diese Zeit muss kleiner sein als die Zeit, die der Benutzer benötigt, um die Gefahrenstelle zu erreichen. Zur Bestimmung dieser Zeit verweist die EN ISO 14119 auf die EN ISO 13855:2010, Abschnitt 9. Mit einer Formel, die eine festgelegte Annäherungsgeschwindigkeit einer Person beinhaltet, kann man die Zeit bestimmen. In allen anderen Fällen genügt eine Verriegelungseinrichtung. Es darf anstelle einer Verriegelung natürlich immer auch eine Zuhaltung, sei es für den Prozess- oder den Personenschutz, zum Einsatz kommen.

Zuhaltungen für den Personenschutz sorgen für den Schutz eines Bedieners, indem eine Schutztür zugehalten wird, solange eine Gefahr beim Betreten einer Maschine besteht. Hierzu muss man Vorgaben betreffs Zuhaltefunktion aus der Norm einhalten. Bei Zuhaltungen für den Prozessschutz sind keine Vorgaben einzuhalten. Die Zuhaltung dient nicht zum Schutz des Bedieners, sondern um einen Arbeitsprozess nicht zu unterbrechen.

 

Verriegelungseinrichtung darf nicht beeinträchtigt sein

Beim Prozessschutz müssen laut Norm alle Vorgaben für eine Verriegelungseinrichtung  erfüllt sein und die Ausführung der Zuhaltung darf die Sicherheit der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigen. Bezüglich der Zuhaltung und der Ansteuerung der Zuhaltung muss gewährt sein, dass die Verriegelungsfunktion, also die Überwachung der Stellung der Schutztür, nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus müssen alle Anforderungen zur Verriegelung erfüllt werden.

Die erste Sicherheitsfunktion einer Verriegelung, ob mit oder ohne Prozessschutzzuhaltung, ist das unmittelbare Abschalten der gefährlichen Bewegung beim Öffnen der Schutzeinrichtung. Die zweite Sicherheitsfunktion ist, wie bei einer Personenschutzzuhaltung auch, der Schutz gegen den unerwarteten Anlauf einer Maschine. Bei einer Zuhaltung ist es notwendig, dass der Zuhaltebolzen nur dann in die Stellung zugehalten geht, wenn sich die Schutztür auch wirklich in der Stellung geschlossen befindet. Gewährleistet wird dies durch eine meist mechanisch ausgeführte Fehlschliesssicherung.

 

Sicherheitszuhaltung beinhaltet eine Fehlschliesssicherung

Nur wenn die Tür tatsächlich geschlossen und die Zuhaltung aktiv ist, darf eine Maschine starten. Euchner-Sicherheitszuhaltungen beinhalten in der Regel eine Fehlschliesssicherung. Die Sicherheitsfunktion Schutz vor unerwartetem Anlauf einer Maschine kann nur erfüllt werden, wenn eine Fehlschliesssicherung vorhanden ist. Bei Zuhaltungen für den Prozessschutz hilft diese Sicherung dabei, dass die Funktion der Verriegelungseinrichtung nicht beeinträchtigt wird. So, wie von der Norm gefordert. In der Stellung zugehalten ist mit einer Fehlschliesssicherung gewährt, dass die Schutztür in der Position geschlossen ist. I


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