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Ermittlung des GWP-Werts und CO2-Äquivalents

Seit Jahren werden fluorierte Treibhausgase (F-Gase) überwiegend als Kältemittel in Klimageräten und -anlagen, Wasserkühlsätzen, gewerblichen und industriellen Kälteanlagen eingesetzt. Betreiber sind zur Einhaltung der neuen EU-Verordnung Nr. 517/2014 verpflichtet. Einige Übergangsfristen enden bereits zum Jahreswechsel 2019/2020. Ein interaktives Tool bereitet auf die Folgen dieser EU-Verordnung vor.

Industrielle Betreiber und Maschinenbauer wissen oft nicht von der neuen Norm und den Übergangsfristen, oder ignorieren dieses Thema, weil ihnen die Konsequenzen nicht klar sind. Sie können für Betreiber der betroffenen Geräte und Anlagen aber erheblich sein: Ab 1. Januar 2020 ist der Service an Bestandsgeräten mit einigen, teilweise weit verbreiteten Kältemitteln nur noch stark eingeschränkt möglich. Somit drohen beispielsweise im Fall von Leckagen lange Stillstandzeiten. Gleichzeitig bestehen schon heute gesetzliche Vorgaben für regelmässige Dichtheitsprüfungen, die bei den Betreibern zu erhöhten Life-Cycle-Kosten führen. Ein interaktives Tool von Pfannenberg bereitet auf die Folgen der verschärften EUVerordnung über fluorierte Treibhausgase vor.

 

Herstellerunabhängiges Beratungstool zur kostenlosen Nutzung

Pfannenbergs herstellerunabhängiges Beratungstool steht kostenlos online zur Verfügung und verfügt über eine intuitive Bedienung. Der Rechner reduziert ein sehr komplexes Themengebiet auf die relevanten Aspekte für den einzelnen Maschinenbauer und Anlagenbetreiber. Sie können mit seiner Hilfe durch Eingabe der am Typenschild jedes Chillers ablesbaren Kältemittels und Füllmenge feststellen, ob ein Handlungsbedarf besteht.

Der F-Gas-Rechner hilft Anlagenbetreibern dabei, seine gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die sogenannten Betreiberpflichten, einhalten zu können. Zu den Zielsetzungen gehören neben der Erfüllung aller notwendigen Dokumentationspflichten auch die Maximierung der Maschinenverfügbarkeit zu vertretbaren Kosten und die Senkung der Life-Cycle-Kosten im Betrieb. Für Maschinenbauer ist der F-Gas-Rechner ebenfalls ein sehr nützliches Tool: Mit den Ergebnissen lassen sich Endkunden kompetent beraten.

Der F-Gas Rechner ermittelt anhand der eingegebenen Daten für Kältemittel und Füllmenge das Global Warming Potential (GWP) und errechnet das CO2-Äquivalent. Nutzer erhalten darüber hinaus auch eine Aufklärung über die Konsequenzen für den Betreiber und klare Handlungsempfehlungen über die notwendigen Massnahmen.

 

Der GWP-Wert ist deutlich zu hoch

Liegt der GWP des verwendeten Kältemittels über 2500 kg CO2/kg Kältemittel, so ist er deutlich zu hoch. Nach der EU-Verordnung Nr. 517/2014 ist ab dem 1. Januar 2020 die Befüllung von Bestandsgeräten bei einem GWP-Wert von mehr als 2500 ausschliesslich mit aufbereitetem Kältemittel dieses Typs möglich. Bei dem umweltschädlichen Kältemittel R404a liegt der GWP beispielsweise bei 3922. Neue Kältemittel mit GWP grösser als 2500 dürfen dann im Servicefall nicht mehr verwendet werden.

Es droht ein langer Ausfall der Maschine bei Leckagen. Es besteht somit Handlungsbedarf für einen Betreiber: Hier empfiehlt sich dringend ein Wechsel auf anderes Kältemittel oder die Anschaffung eines Neugeräts, bei dem ein Kältemittel mit einem geringeren GWP-Wert (kleiner als 2500) eingesetzt wird. Nur so ist die Servicefähigkeit bei zukünftigen Leckagen gesichert und Stillstände können vermieden werden.

 

Wann sind Dichtheitsprüfungen  vorgeschrieben?

Das CO2-Äquivalent einer Anlage entscheidet darüber, ob eine regelmässige Dichtheitsprüfung und ihre Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben sind. Gleichzeitig legen Grenzwerte fest, in welchen Intervallen diese Prüfung zu erfolgen hat. Ist das CO2-Äquivalent geringer als 5 t, so liegt es unterhalb der Grenzwerte. Eine Dichtheitsprüfung ist nicht vorgeschrieben und erfolgt somit auf freiwilliger Basis. Dichtheitsprüfungen haben das Ziel, Leckagen frühzeitig zu erkennen und somit den Austritt klimaschädlicher F-Gase zu vermeiden. Je grösser die Füllmenge mit Kältemittel, desto mehr klimaschädliches F-Gas kann bei einer Leckage entweichen.

Liegt das CO2-Äquivalent oberhalb der Grenzwerte, so ist der Betreiber der Anlage gesetzlich verpflichtet, eine regelmässige Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen und zu dokumentieren. Bei einem CO2-Äquivalent von 5 bis 50 t hat die Dichtheitsprüfung in einem Intervall von 12 Monaten zu erfolgen. Beträgt der Wert 50 bis 500 t oder ist grösser als 500 t so liegt das vorgeschriebene Intervall bei 6 bzw. 3 Monaten. Je geringer das Intervall, desto höher die Gesamtkosten für die Dichtheitsprüfungen. In allen beschriebenen Fällen gibt es daher Optimierungspotenziale, um die Servicekosten mit einem Wechsel auf ein anderes Kältemittel oder durch die Anschaffung eines Neugeräts zu reduzieren.

Ein besonderer Fall liegt vor, wenn ein GWP grösser als 2500 gleichzeitig mit einem CO2-Äquivalent von mehr als 40 t vorliegt. Hier ist die Befüllung der Anlage mit Kältemittel des eingesetzten Typs ab 1. Januar 2020 verboten. Zudem dürfen im Service auch keine aufbereiteten Kältemittel dieses Typs verwendet werden – auch das betrifft gleichwohl Betreiber und Dienstleister. Hier droht ein langer Maschinenstillstand bei Leckagen, was eine Umrüstung oder die Anschaffung einer Neuanlage dringend nötig macht.

 

Umrüsten oder in ein Neugerät investieren?

Für ältere Chiller ist eine Umrüstung nicht unbedingt ein aufwändiger Prozess, der aber mit Kosten verbunden ist. Der Betreiber muss daher abwägen, ob er ein derartiges Investment für ein Altgerät tätigen will. Mit einem Wechsel auf ein anderes Kältemittel gelingt es oft, einen CO2-Äquivalenzwert unterhalb des Grenzwerts für die Dichtheitsprüfung zu erzielen oder zumindest die Prüfintervalle zu verlängern. Der Betreiber kann somit jedes Jahr Service-Budget für Prüfungen sparen.

Die Alternative ist ein Austausch der Bestandsanlage gegen ein Neugerät. Hier profitiert der Anwender nicht nur von diversen technischen Neuerungen und Verbesserungen; er reduziert gleichzeitig die Negativkonsequenzen aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014. Ob Umrüstung der Bestandsanlage oder Investition in eine neuwertige Lösung: Beides sind plausible Schritte, die sich letztendlich auch für den Anlagenbetreiber lohnen. Pfannenberg führt nicht nur Dichtheitsprüfungen mit gesetzeskonformer Dokumentation für industrielle Anwender durch, sondern berät auch bezüglich der Umrüstung bzw. dem Einsatz eines neuen Chillers (Kälteanlage) inklusive Wartung.

 

Infoservice

Carl Geisser AG

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