Jede neue Technologie bringt Unbekanntes mit sich. Die Nanotechnologie, die ein enormes Potential hat, bildet da keine Ausnahme. Deshalb beschloss der Bundesrat 2008 mit dem Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien» die Voraussetzungen für eine sichere Verwendung von Nanomaterialien zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in der Schweiz zu schaffen.
Der Aktionsplan hat es ermöglicht, die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen, die zur Bewertung von chemischen Produkten aus dieser Technologie nötig sind. Im Schweizer Recht erfolgten entsprechend diverse nanospezifische Anpassungen. Die begleitenden Wegleitungen, Vollzugshilfen und Plattformen zur Beratung haben Unternehmen und andere Betroffene im Umgang mit Nanomaterialien unterstützt. Der Aktionsplan hat somit dazu beigetragen, in der Schweiz einen offenen, sachlichen Dialog zum Thema Nanotechnologie zu führen.
Die Arbeiten des Aktionsplans und des parallel laufenden Nationalen Forschungsprogramms 64 (NFP64) lieferten generelle Erkenntnisse darüber, welche Nanomaterialien eine grössere und welche eher eine kleinere Gefahr darstellen. Die Regulierung konnte daran angepasst werden.
Es gibt zwar noch immer offene wissenschaftliche und methodische Fragen zur Beurteilung der Gesundheits- und Umweltrisiken sowie zur Ausgestaltung einer Regulierung von synthetischen Nanomaterialien. Die notwendigen Arbeiten dazu können aber nach Abschluss des Aktionsplans im Rahmen der bestehenden Organisation der Bundesstellen unter der Leitung des Steuerungsausschusses Chemikalien und Pflanzenschutzmittel erfolgen. Diesem Ausschuss gehören die Direktoren und Direktorinnen des BAG, BAFU, SECO, BLV und BLW an.