Von Januar bis Ende Oktober 2021 wurden über 18’000 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt 360 MW für die Einmalvergütung angemeldet. Das sind rund 25% mehr Anlagen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im dritten Quartal 2021 waren es gar 40% mehr als im Vorjahresquartal. Allein im Monat September gab es mehr als 2'000 Anmeldungen.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
Alle Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch bei der Pronovo AG zwischen 1. April 2020 und 31. August 2021 eingereicht hatten, erhalten bis Ende 2021 die Zusicherung für ihren KLEIV-Förderbeitrag. Somit können 2021 rund 26’000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 350 MW mit der KLEIV gefördert werden. Die Auszahlungen betragen insgesamt 150 Millionen Franken. Ausblick 2022: Die KLEIV kann voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt werden, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Oktober 2022 einreichen.
Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
2021 erhalten rund 500 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 168 MW eine GREIV. Somit können alle Gesuche, die bis 31. Oktober 2021 bei der Pronovo AG vollständig eingetroffen waren, gefördert werden. Ausblick 2022: Die Zusicherung für eine GREIV erhalten 2022 voraussichtlich alle Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Oktober 2022 einreichen.
Einspeisevergütungssystem (KEV)
2021 wurden keine weiteren Anlagen in das KEV-System aufgenommen. Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird seit 2020, diejenige der Photovoltaik seit 2021 nicht weiter abgebaut. Eine Einspeisevergütung erhalten aktuell 12'085 Photovoltaikanlagen, 656 Wasserkraftanlagen, 44 Windenergieanlagen und 320 Biomasseanlagen. Ausserdem haben 19 Photovoltaik-, 79 Wasserkraft-, 422 Windenergie- und 42 Biomasseprojekte eine Förderzusage für die KEV. Sie wird nach dem Bau dieser Anlagen ausbezahlt.
Investitionsbeiträge
2021 ging bisher ein Gesuch für einen Investitionsbeitrag für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW) ein. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 150'000 Franken erteilt. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
Zum Stichtag 2020 wurden zwei Gesuche für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft-Anlagen (ab 10 MW) eingereicht. Das Budget von rund 100 Millionen Franken wurde nicht ausgeschöpft. Für Gesuche, die vor dem nächsten Stichtag Ende August 2022 nachgereicht werden, stehen rund 55 Millionen Franken zur Verfügung.
2021 wurde bisher kein Gesuch für einen Investitionsbeitrag für stromproduzierende Klärgas-, Kehrichtverbrennungsanlagen oder Holzkraftwerke eingereicht. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
2021 wurde bisher kein Gesuch für einen Erkundungsbeitrag für Geothermieprojekte zur Stromproduktion eingereicht. Ebenfalls gingen keine Gesuche für eine Garantie für Geothermieprojekte im Strombereich ein. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden.