Auch wenn diese Norm inhaltlich weitestgehend unverändert zum Vorgänger bleibt, muss jeder Hersteller nun seine CE-Konformitätserklärungen auf die EN IEC 63000:2018 umstellen und auf diese verweisen. Davon betroffen sind alle Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen und somit die CE-Kennzeichnung zwingend benötigen. Erwähnenswert ist lt. FBDi Verband in diesem Zusammenhang, dass eine Konformitätserklärung alle auf das jeweilige Produkt anzuwendenden Richtlinien listet, also beispielsweise auch die für EMV, Niederspannung und Eco-Design.
Dahinter steht eine weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften für noch mehr Länder, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Sie definiert die technische Dokumentation, die ein Hersteller zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe erstellen muss, um die Einhaltung der geltenden Stoffbeschränkungen betreffend RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu erklären. Dazu beschreibt die Norm IEC 63000 die Weitergabe von notwendigen technischen Inhaltsstoffdeklarationen innerhalb der Lieferkette. Wie ihr Vorgänger (EN 50581:2012) ist sie von der Industrie und den vollziehenden Behörden anerkannt und stellt den Stand der Technik dar. Die beschriebenen Prüfschritte (z.B. Bewertung von Material + Lieferant) sind auch hilfreich beim Nachweis der Konformität mit anderen Vorgaben von Verordnungen u.a. REACH (EG) Nr. 1907/2006 und POP- (EU) 2019/1021.
RoHS Ausnahmen Überprüfung
Derzeit warten viele Unternehmen auf Information über die Verlängerung verschiedener am 21.7.2021 ausgelaufene Ausnahmeregelungen wie z.B. die Ausnahme 6c (Blei in Kupferlegierungen). Weil Anträge auf Verlängerung der Ausnahme fristgerecht eingereicht wurden, u.a. auch vom internationalen Verbändezusammenschluss ‚RoHS Umbrella Industry Project‘, bleiben die Ausnahmen solange bestehen, bis die EU-Kommission ihre Bewertung abgeschlossen und eine Entscheidung verkündet hat (sh. Beitrag auf der FBDi Webseite). Eine wichtige Entscheidungsgrundlage dabei bildet der Report des Öko-Instituts e.V. der Umfang und Notwendigkeit der Ausnahmen-Verlängerung prüft. „Auch wenn dort ein Termin noch vor Jahresende kommuniziert wird, gehen wir von einer Entscheidung erst zu Anfang 2022 aus“, so Patrick Lehn Beauftragter für Managementsysteme bei Rutronik undMitglied des Competence Circles RoHS innerhalb des Umwelt&Compliance-Teams des FBDi-Verbands. Die Kommission selbst verweist auf die hohe Zahl der vorliegenden Anträge und die Bearbeitungsdauer von 24 Monaten ab der Einreichung des Antrags. „Konkret bedeutet das: Bis die EU-Kommission über einen Antrag auf Erneuerung entschieden hat, bleibt diese Ausnahme unverändert gültig. Dennoch sollten sich die Hersteller schon heute auf die Suche nach Alternativen machen, sofern das noch nicht angelaufen ist.“ Erfahrungsgemäss beinhaltet jede Ausnahmen-Verlängerung Einschränkungen bis hin zur letztendlichen Ablehnung, wie es die EU-Kommission mit der RoHS-Richtlinie verfolgt.