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Gegenseitige Anerkennung von beruflichen Abschlüssen

Seit über 80 Jahren pflegen die Schweiz und Deutschland eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von beruflichen Abschlüssen. Um die bewährte Praxis auch in Zukunft weiterführen und auf zusätzliche Bereiche ausdehnen zu können, haben Martina Hirayama, Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, und die deutsche Bildungsministerin Anja Karliczek ein neues Abkommen unterzeichnet, das am 3. Februar 2021 vom Bundesrat genehmigt worden war. Die bestehende Vereinbarung wird damit modernisiert und erweitert.

Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Je nach Beruf sind in der Schweiz unterschiedliche Anerkennungsstellen dafür zuständig. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

 

Die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Schweiz und Deutschland sind eng, und die grenzüberschreitende Mobilität von qualifizierten Arbeitskräften ist entsprechend gross. Deshalb ist es wichtig, dass berufliche Qualifikationen für die Berufsausübung und für den Zugang zu Weiterbildungen im jeweils anderen Land als gleichwertig anerkannt werden. Die Schweiz und Deutschland haben aus diesem Grund ihre bestehende Vereinbarung modernisiert. Das neue Abkommen spiegelt die Entwicklungen in der Berufsbildung in beiden Ländern und erweitert den Anwendungsbereich. Mehr Inhaberinnen und Inhaber von beruflichen Abschlüssen sollen dadurch in Zukunft von erleichterten Bedingungen und Verfahren für die Feststellung der Gleichwertigkeit profitieren.

 

Das bilaterale Abkommen mit Deutschland ergänzt das bestehende europäische System der Anerkennung von Berufsqualifikationen, an dem die Schweiz wie die meisten europäischen Länder teilnimmt. Es stützt sich auf die besonders enge Verwandtschaft der Berufsbildungssysteme der Schweiz und Deutschlands und das gemeinsame Verständnis der Bedeutung und Qualität der Berufsbildung. Mit diesem Beitrag zur Durchlässigkeit der verwandten Bildungssysteme setzen die beiden Länder auch ein Signal zur Stärkung der dualen Berufsbildung auf nationaler und internationaler Ebene.

 

Das am 10. Februar 2021 in Berlin unterzeichnete Abkommen tritt in Kraft, sobald der Deutsche Bundestag das entsprechende Umsetzungsgesetz in Deutschland erlassen hat. In einem Gespräch nach der Unterzeichnung tauschten sich Staatssekretärin Hirayama und Bildungsministerin Karliczek über die weitere Vertiefung der Bildungs- und Forschungszusammenarbeit im bilateralen und europäischen Kontext aus.