Der Entwurf der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung konkretisiert die vom Gesetz vorgesehenen Beitragsarten und präzisiert die Modalitäten der Beitragsvergabe. Die Verordnung deckt die folgenden Beitragsarten ab: vom Bund initiierte nationale Programme, sofern die Schweiz nicht an ein internationales Programm wie z.B. Erasmus+ assoziiert ist, ergänzende Projekte und Aktivitäten mit bildungspolitischem Mehrwert für die Schweiz, Stipendien für herausragende Ausbildungen am Collège d’Europe in Brügge und Natolin sowie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, Begleitmassnahmen und Beiträge zum Betrieb und zum Unterhalt des Schweizer Hauses in der Cité Internationale Universitaire de Paris.
Die totalrevidierte Verordnung regelt die Kriterien für die Subventionen und die Beiträge insbesondere für individuelle Mobilitätsaktivitäten und internationale Kooperationsprojekte zwischen Bildungsinstitutionen und -organisationen. Ausserdem legt sie die Verfahrensgrundsätze fest, die von der nationalen Förderagentur Movetia anzuwenden sind.
Das revidierte Gesetz wurde am 25.September 2020 vom Parlament verabschiedet. Es modernisiert die Rechtsgrundlagen und erweitert den strategischen Handlungsspielraum für die Förderpolitik des Bundes. Die Vernehmlassung über die angepasste Verordnung läuft bis zum 15. Oktober 2021.