Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.
1427 Erzeugnisse wurden vorwiegend im Internet sowie mit Kontrollen bei Grossverteilern und Fachmärkten für die Überprüfung erfasst. Überprüfungen erfolgten auch direkt bei Herstellern, an Messen und aufgrund von erhaltenen Meldungen durch Konsumenten und Fachpersonen aus dem Elektrobereich.
Gesamthaft wiesen 236 Erzeugnisse formelle oder technische Mängel auf, was 16% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 138 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln, welche zu potentiellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchbildung oder Brand führen können.
Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder beim Fehlen von Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Im Berichtsjahr wurden aus den vorgängig erwähnten Gründen 130 Verkaufsverbote ausgesprochen. Betroffen waren dabei aufgrund von gezielten Überprüfungen insbesondere Geräte zur Luft- und Oberflächendesinfektion, Ladegeräte, Akkus, Lampenfassungen, Reiseadapter und Geräte aus dem Bereich Campingausrüstung. Weiter waren wiederum zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit unzulässigem ausländischem Stecker von einem Verkaufsverbot betroffen. Zusätzlich wurden diverse Produkte für den professionellen Einsatz in explosionsgefährdeten Zonen (ATEX-Bereiche) in Industrie und Gewerbe verboten.
Die Abgabe von Elektrogeräten mit einem unzulässigen ausländischen Stecker (insbesondere Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch unzulässige Manipulationen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Solche Geräte können im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumenten sollten diese Geräte generell am Verkaufsort bemängeln und sie können dem ESTI dazu unter www.esti.admin.ch mit dem Kontaktformular eine Meldung erstatten.
Wichtiger Hinweis an Konsumentinnen und Konsumenten: Grosse Vorsicht ist geboten bei privaten Einkäufen von auffallend preisgünstigen elektrischen Geräten auf zweifelhaften Online-Plattformen (Webshops). Vielfach sind diese Geräte Nachahmer-Produkte mit rudimentären Produkteprüfungen, welche über eine längere Betriebsdauer aufgrund von elektrisch minderwertigeren Bauteilen und einer vereinfachten Bauweise unsicher werden können. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dies rein optisch nur schwer oder gar nicht erkennbar.
In 27 Fällen haben Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 13 Fällen wurden Rückrufe oder Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch publiziert. Dies betraf UV-C Desinfektionsgeräte, Ladegeräte, Lichterketten, Elektroscheren, Akku-Sauger und Video-Babyphones.
Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf von elektrischen Geräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, verständliche Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Mit dem Sicherheitszeichen zertifizierte Geräte sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.