Das neue Gesetz regelt Aufgaben und Organisation der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es setzt die Vorgaben des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung und der Corporate-Governance-Politik des Bundes um und schafft die notwendigen Grundlagen für die Positionierung in der schweizerischen Hochschullandschaft. Die neuen Gesetzesbestimmungen sind auch Voraussetzung für die EHB, um die notwendige institutionelle Akkreditierung nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz innerhalb der gesetzten Übergangsfrist bis Ende 2022 zu erlangen. Damit verbunden ist ein neuer Name für das bisherige Hochschulinstitut EHB, das künftig Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB heisst.
Revidierte Gebührenverordnung
Der Bundesrat (EHB-Verordnung) und der EHB-Rat (Gebührenverordnung, Studienverordnung, Personalverordnung) sind zuständig für die ausführenden Erlasse zum EHB-Gesetz. Letzteres tritt gestaffelt in Kraft: alle Artikel ausser zwei Personalbestimmungen per 1. August 2021, die personalrelevanten Artikel 14 und 15 auf Beginn des neuen Kalenderjahres 2022. Auf den 1. August 2021 treten auch die total revidierte EHB-Verordnung in Kraft, die insbesondere den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt und der Kantone in die Erarbeitung der strategischen Grundlagen, Lehrangebote, Dienstleistungen und Forschungsschwerpunkte der EHB regelt, sowie zwei Verordnungen des EHB-Rats: Die revidierte Gebührenverordnung enthält eine marktkonforme Anpassung einzelner Gebühren, und die Studienverordnung verankert unter anderem neue pädagogisch-didaktische Bildungsangebote für Sportlehrpersonen an Berufsfachschulen. Die neue EHB-Personalverordnung wird dann auf den 1. Januar 2022 folgen.
Die eidgenössischen Räte hatten das Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) Ende September 2020 verabschiedet; die Referendumsfrist ist Mitte Januar 2021 unbenutzt verstrichen.