Für den Rückgang des Produzentenpreisindexes gegenüber dem Vormonat waren vor allem die tieferen Preise für pharmazeutische Spezialitäten und Grundstoffe verantwortlich. Billiger wurden auch Fleisch und Fleischprodukte, Schrott, Kunststoffe in Primärformen und Schlachtrinder. Steigende Preise zeigten hingegen Metalle und Metallhalbzeug, Mineralölprodukte und Kunststoffprodukte. Preiserhöhungen gegenüber dem Januar 2021 registrierte man im Importpreisindex insbesondere für Mineralölprodukte, Metalle und Metallhalbzeug, Erdöl und Erdgas sowie organische Produkte der chemischen Industrie. Teurer wurden auch Kunststoffe in Primärformen, Gemüse, Melonen und Kartoffeln, Glas und Glasprodukte, Keramik, die Verarbeitung von Steinen und Erden, Kunststoffprodukte und Holzprodukte.
Qualität der Resultate
Die aktuelle Covid-19-Pandemie betrifft die Gesellschaft und die Wirtschaft in grossem Ausmass. Auch und gerade unter diesen schwierigen Umständen muss das Bundesamt für Statistik (BFS) der breiten Öffentlichkeit, den Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie den Medien zuverlässige Daten liefern.
Im Februar 2021 konnten alle Preise nach Erhebungsplan erhoben werden. Die Qualität der Erhebungen für den Produzenten- und Importpreisindex entspricht den üblichen Standards. Massgebliche Preise Die Preise der einheimischen Produkte werden für den Inlandmarkt auf der ersten Vermarktungsstufe (d.h. ab Werk) erhoben. In diesen Ab-Werk-Preisen sind weder die Mehrwert- noch die Verbrauchssteuer (z.B. auf Tabak, Alkohol oder Erdölprodukte) enthalten. Bei den Exporten werden die Nettoverkaufspreise FOB (free on board) erhoben, die definitionsgemäss die Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Bei den Importen werden die Preise an der Schweizer Grenze abzüglich Mehrwert- und Verbrauchssteuern sowie abzüglich Zoll erhoben. Im Allgemeinen werden die realisierten Marktpreise (Transaktionspreise) der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung erhoben. Preisabschläge (Rabatte) werden abgezogen. Preise in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am ersten Arbeitstag der Referenzperiode der Erhebung in Schweizer Franken umgerechnet. Die Referenzperiode umfasst stets den Zeitraum vom 1. bis zum 8. des Erhebungsmonats. Diese Festlegung erlaubt es, die Resultate des Referenzmonats im Verlauf des darauffolgenden Monats zu berechnen und zu publizieren.