Herbert Schein, CEO der Varta AG: „Die Entscheidung in den USA ist für uns ein klarer Sieg. Die Einwände sind in dem von uns erwarteten Umfang abgewiesen worden. Für die laufenden Verfahren sehen wir uns nun gestärkt und sind überzeugt, dass wir sie gewinnen werden. Varta ist weltweit in vielen Bereichen der Lithium-Ionen-Technologie einer der Weltmarktführer. Innovationen sind unsere Stärke. Wir sichern unsere Produkte daher durch starke Patente ab, um unseren Vorsprung zu halten und weiter auszubauen. Wir dulden keine Verletzung unseres geistigen Eigentums.“
In den nun entschiedenen Verfahren ging es um Patente, welche die unter der Marke CoinPower vertriebenen, kleinen wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Zellen des deutschen Technologieunternehmens unter Schutz stellen. Diese Zellen kommen vor allem in True Wireless Stereo Headsets (TWS) im Premium-Bereich zum Einsatz. Die Patente beziehen sich auf bahnbrechende Gehäuse-, Kontaktierungs- und Fertigungstechnologien, die von Mic-Power und Geräteherstellern nach Ansicht von arta verletzt werden. Die Rechtsbeständigkeit dieser Patente wurde in vollem bzw. teilweise revidiertem Umfang durch die Entscheidung bestätigt.
Die Varta AG erwartet aus dieser Entscheidung auch einen positiven Effekt auf weitere anhängige und geplante Verletzungsklagen gegen den Wettbewerber EVE Energy Co. (Guangdong) sowie weitere Gerätehersteller.